Energiegeld für Bedürftige
Das Erzbistum Hamburg stellt einen Energiekostenfonds für Bedürftige in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus zusätzlichen Einnahmen, die im September 2022 aus der Kirchensteuer für die staatliche Energiepauschale entstanden sind. Die Diözesen in Deutschland haben beschlossen, diese Zusatzeinnahmen über die Caritas an Bedürftige auszuzahlen.
Somit können auch Gemeindemitglieder, die bedürftig sind, ab dem 23. Januar 2023 über
- die Allgemeine Sozialberatung der Caritas im Norden
- die sich beteiligenden katholischen Kirchengemeinden
- die beteiligten Dienste und Einrichtungen der Fachverbände
- die Ordensgemeinschaften
formlos, aber persönlich einen Antrag stellen.
Anträge können bis zu einer Höhe von 1.000 EUR gestellt werden. Maximal können zwei Anträge pro Person gestellt werden. Die Unterstützungsbedürftigkeit muss vom Antragsteller mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Sobald der Fonds erschöpft ist, können keine Anträge mehr bewilligt werden.
Die Voraussetzungen sind:
- Sie wohnen in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg (= im Gebiet des Erzbistums Hamburg) und sind dort gemeldet.
- Sie weisen mit folgenden Papieren nach, dass Sie finanzielle Unterstützung benötigen:
Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
eine Rechnung über die Höhe der Energiekosten,
etwas, das nachweist, dass Sie die Kosten nicht selbst tragen können und
Ihre Kontonummer, die Leistung wird überwiesen. - Sie füllen das Antragsformular aus.
- Sie vereinbaren einen persönlichen Termin in unserer Beratungsstelle und stellen einen Antrag.
Beratungsstellen
Allgemeine Soziale Beratung (Caritas)
Ronja Engelmann und Kristin Rudolph
Danziger Str. 66 | 20099 Hamburg
Telefon 040 280 140 280 | asb-hamburg@caritas-im-norden.de
Die Caritas hilft allen Menschen, ohne auf Religion, Nationalität oder ähnliches zu achten.
https://www.caritas-im-norden.de/energiegeld