Hygiene- und Schutzregeln in unseren Kirchen
Zum Schutz für uns und andere ist es wichtig, die eingeführten Regelungen weiterhin umzusetzen.
Um andere Teilnehmer_innen nicht zu gefährden, sollten Sie nicht am Gottesdienst teilnehmen, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben. Dazu gehört:
Das Tragen einer medizinischen Maske (FFP-2) auf dem Kirchengelände sowie in allen geschlossenen Räumen ist verpflichtend. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur beim Empfang der Kommunion abgenommen werden.
Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
Hamburg: Kinder bis 14 Jahren dürfen weiterhin eine Alltagsmaske tragen.
Aktuelle Informationen zu den Hygieneregeln für den Gottesdienst finden Sie in unserem Downloadbereich.