Corona-Regeln für Gottesdienste und Veranstaltungen
Entsprechend der Rechtsverordnungen der Bundesländer und unter Einhaltung folgender
Hygienestandards können Gottesdienste und Veranstaltungen im Erzbistum Hamburg stattfinden.
1. Hygienekonzepte müssen vorhanden sein.
2. Hinweisschilder oder Aushänge an allen Eingängen informieren über die aktuell geltenden Regelungen.
3. Ordner_innendienste, die die Einhaltung der Regelungen gewährleisten, bleiben verpflichtender Teil des Schutzkonzeptes.
4. Alle Innenräume werden regelmäßig durchlüftet.
5. Personen mit Krankheitssymptomen können an den Gottesdiensten nicht teilnehmen.
6. Eine Handhygiene vor Betreten von Innenräumen ist zu gewährleisten.
Für alle Gottesdienste im Erzbistum Hamburg wird empfohlen, dass Abstände weiterhin
eingehalten werden, auch wenn es die Landesverordnungen nicht weiter regeln.
Das Tragen einer (medizinischen) Maske ist freiwillig.
Für Chöre, die im Gottesdienst singen, entfällt die Maskenpflicht während des Vortrags.
Alle aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Erzbistum Hamburg können Sie auf der Website des Erzbistums Hamburg nachlesen.