Kategorie-Archiv: Erzbistum Hamburg

MUT! – AUF DEN SPUREN DER LÜBECKER MÄRTYRER AM SAMSTAG, DEN 24. JUNI

Vor 80 Jahren wurden die vier Geistlichen Hermann Lange, Johannes Prassek, Eduard Müller und Karl-Friedrich Stellbrink vom NS-Regime zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Unter dem Leitwort „Mut!“ wollen wir gemeinsam auf eine Spurensuche gehen – zu den Lübecker Märtyrern und ihrer Wirkungsgeschichte in Hamburg. Es gibt unterschiedliche Veranstaltungsformate an verschiedenen Orten in Hamburg und am Nachmittag ein Zusammenkommen am St. Marien-Dom.

Programmübersicht

(Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften, um mehr zu erfahren)

Planten und Blomen
11 Uhr – Gedenken am Hinrichtungsort der Lübecker Märtyrer

Heilig-Kreuz-Kirche/Hamburg
11 Uhr – Konzert für die Lübecker Märtyrer zum 80. Gedenktag der Verurteilung – mit Lesung und Filmvorführung

Alsterwiese Schwanenwik 
11 Uhr – Mut tut gut?! – Workshop für junge Menschen zwischen 13 und 17 Jahren

Domschule/ Hamburg
ab 11 Uhr – Escape-Rooms – spielerisch den Lübecker Märtyrern auf die Spur kommen

KZ-Gedenkstätte Neuengamme
11.15 Uhr – Vernichtung und Gedenken – fünf Stationen auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Weidenstraße, Hamburg
11.15 Uhr – Erinnern – Aktualisieren – Projektieren – Realisieren: Auftaktveranstaltung der Initiative Johannes-Prassek-Park-Projekt

Haus der kirchlichen Dienste, Hamburg und St. Marien-Dom 
11.30 Uhr – Religionsfreiheit unter Druck – Christen in Gefahr – Workshop zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Führungen und Gesprächsangebote
Ausstellungen

Energiegeld für Bedürftige

Das Erzbistum Hamburg stellt einen Energiekostenfonds für Bedürftige in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus zusätzlichen Einnahmen, die im September 2022 aus der Kirchensteuer für die staatliche Energiepauschale entstanden sind. Die Diözesen in Deutschland haben beschlossen, diese Zusatzeinnahmen über die Caritas an Bedürftige auszuzahlen.

Somit können auch Gemeindemitglieder, die bedürftig sind, ab dem 23. Januar 2023 über

  • die Allgemeine Sozialberatung der Caritas im Norden
  • die sich beteiligenden katholischen Kirchengemeinden
  • die beteiligten Dienste und Einrichtungen der Fachverbände
  • die Ordensgemeinschaften

formlos, aber persönlich einen Antrag stellen.

Anträge können bis zu einer Höhe von 1.000 EUR gestellt werden. Maximal können zwei Anträge pro Person gestellt werden. Die Unterstützungsbedürftigkeit muss vom Antragsteller mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Sobald der Fonds erschöpft ist, können keine Anträge mehr bewilligt werden.

Die Voraussetzungen sind:

  • Sie wohnen in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg (= im Gebiet des Erzbistums Hamburg) und sind dort gemeldet.
  • Sie weisen mit folgenden Papieren nach, dass Sie finanzielle Unterstützung benötigen:
    Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
    eine Rechnung über die Höhe der Energiekosten,
    etwas, das nachweist, dass Sie die Kosten nicht selbst tragen können und
    Ihre Kontonummer, die Leistung wird überwiesen.
  • Sie füllen das Antragsformular aus.
  • Sie vereinbaren einen persönlichen Termin in unserer Beratungsstelle und stellen einen Antrag.

Beratungsstellen

Allgemeine Soziale Beratung (Caritas)
Ronja Engelmann und Kristin Rudolph
Danziger Str. 66 | 20099 Hamburg
Telefon 040 280 140 280 | asb-hamburg@caritas-im-norden.de

Die Caritas hilft allen Menschen, ohne auf Religion, Nationalität oder ähnliches zu achten.
https://www.caritas-im-norden.de/energiegeld

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