Immobilienreform beginnt jetzt
Hamburg (ahü). Die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg nimmt konkrete Formen an. Nach vielen Beratungen in verschiedenen Gremien hat Erzbischof Stefan Heße eine Rahmenordnung in Kraft gesetzt, die an diesem Sonntag (17. Januar) veröffentlicht wird. Die neue Ordnung betrifft unter anderem die Mittelzuweisungen des Bistums an die Pfarreien. Die Vergabe soll nach einem neuen, vereinfachten Schlüssel erfolgen. Die größten Auswirkungen vor Ort wird die diözesane Immobilienreform haben. Ziel ist es, die Zahl kirchlicher Gebäude zu reduzieren, um dadurch die Kosten für Bau, Unterhalt und Instandsetzung zu reduzieren. Die neue Rahmenordnung gibt Regeln vor, nach denen die Pfarreien über ihre Immobilien entscheiden sollen. In einem ersten Schritt soll in jeder Pfarrei eine Kommission einschätzen, welche Kirchen-und Gemeindehäuser für die Pastoral nötig sind und welche Gebäude vermietet, verkauft oder anders genutzt werden könnten. Im Zuge der Reform sollen die verbleibenden Häuser und Kirchen in einen guten baulichen Zustand versetzt werden. Hintergrund: Der Erhalt und Investitionsbedarf der Immobilien überfordert die finanziellen Möglichkeiten des Bistums, und die Zahl der Kirchenmitglieder geht zurück. Die Reform steht auch im Zusammenhang mit der pastoralen Ausrichtung als „Kirche in Beziehung“, ein Ergebnis des Erneuerungsprozesses. Über die Einzelheiten der Reform und der Rahmenordnung werden wir in den nächsten Ausgaben berichten. (Meldung aus der Neuen Kirchenzeitung vom 17. Januar 2021)
Video von Erzbischof Stefan Heße zur Vermögens- und Immobilienreform
Alle Informationen zum Prozess der Vermögens- und Immobilienreform finden Sie hier: http://www.erzbistum-hamburg.de/vir